Deshalb soll zur kommenden Saison 2019/20 dem Senat 1 der Österreichischen Fußball-Bundesliga für die Fälle von Zuschauerfehlverhalten ein Maßnahmenkatalog an die Hand gegeben werden, dem transparent und für alle Beteiligten nachvollziehbar Sanktionen entnommen werden können.
Fokus auf die konsequente Einzeltäterausforschung
Die wesentliche Basis des neuen Sanktionskonzepts der Bundesliga sind nach wie vor Geldstrafen, die in Verbindung mit der konsequenten Täterausforschung eine größere Relevanz gewinnen. Primäres Ziel ist die Ausforschung der verantwortlichen Täter durch den Klub, die Verhängung von Stadionverboten sowie gegebenenfalls eine Inregressnahme der Täter.
Damit in Zukunft täterorientierter gearbeitet wird, werden diesbezüglich Milderungsgründe für die Strafbemessung definiert. Reduktion der Geldstrafe um bis zu:
- 25 % bei erfolgreicher Identifizierung von einem Täter mitsamt entsprechenden Maßnahmen.
- 50 % bei erfolgreicher Identifizierung von mehr als einem Täter bis zu 50 % der Täter.
- 75 % bei erfolgreicher Identifizierung von mehr als 50 % bis zu 100 % der Täter.
Ergänzend zu den Geldstrafen soll in den kommenden Monaten ein System erarbeitet werden, das dem Strafsenat zusätzlich die Aussprache von konkreten sicherheitstechnischen bzw. gewaltpräventiven Maßnahmen ermöglicht und dadurch eine bestmögliche Verhinderung von zukünftigen Vorfällen bietet.
Eskalationsstufen bei schweren Vorfällen
Nach der heutigen Diskussion kam die Klubkonferenz der höchsten Spielklasse zum Schluss, dass der Handlungsspielraum bei schweren Vorfällen erweitert werden soll. Aus diesem Grund wird die Bundesliga beim ÖFB den Antrag stellen, den Punkteabzug (für die darauffolgende Saison) in den Strafenkatalog aufzunehmen und gleichzeitig auch die Bewährungsfrist auf 24 (statt bisher 12) Monate zu erhöhen. Zudem kam man zu der mehrheitlichen Meinung, dass das rechtssprechende Organ bei wiederholten schwerwiegenden Fällen im Sinne von Eskalationsstufen in einem Zeitraum von 24 Monaten die Möglichkeit haben soll, einen Punkteabzug zu verhängen. Ein Zuschauerausschluss ist indes keine zielgerichtete Sanktionsmaßnahme.