NÖFV äußert sich zu Vorwürfen

25.01.2019

judgment-3667391_1280 Fotocredit: pixabay
Im Hinblick auf die mehrfachen Publikationen in Print und Online Medien betreffend der Vorgangsweise des NÖFV in Zusammenhang mit den Ausbildungs- und Förderungsentschädigungen sieht sich der NÖFV veranlasst nachstehende Presseausendung durchzuführen.
11teamsports Beat The Cold Die Anfeindungen der Vereinigung der Fußballer (VdF) durch deren Vorsitzenden stoßen beim NÖFV aufgrund der Wortwahl und der inhaltlichen Unrichtigkeit auf höchstes Unverständnis. Zur Richtigstellung ist festzuhalten, dass es bei den vorgeschriebenen Ausbildungs- und Förderungsentschädigungen gem. §10 Regulativ und dem Anhang I hierzu, um solche Entschädigungen geht, welche erst dann ausgelöst werden, wenn ein Fußballspieler einen Vereinswechsel durchführt. Diesfalls ist einerseits vom aufnehmenden Verein eine Ausbildungs- und Förderungsentschädigung entsprechend den Vorgaben des Regulativs für die dem ÖFB angehörigen Vereine und Spieler zu entrichten und andererseits, falls der Spieler in einem LAZ oder einer Akademie zusätzlich ausgebildet wurde, dem NÖFV oder sonst einem Träger in einer derartigen Einrichtung eine zusätzliche Entschädigung zu bezahlen. Die Höhe der Entschädigungssätze sind im ÖFB Regulativ vom ÖFB festgelegt und unterliegen nicht der Disposition der Landesverbände.

Der NÖFV verrechnet auch in keinster Weise rückwirkend höhere Sätze, sondern wendet jeweils das Regulativ in der vom ÖFB vorgegebenen Fassung an. Zutreffend ist, dass der ÖFB das System der Ausbildungs- und Förderungsentschädigungen umgestellt hat und nunmehr das Rucksackprinzip gilt. Im Zuge der Umstellung dieses Systems wurden vom ÖFB die Entschädigungssummen auf EUR 300,00 pro Ausbildungsjahr in der LAZ Vorstufe und EUR 600,00 pro Ausbildungsjahr im LAZ (Hauptkader) festgelegt. Anzuwenden sind diese Ausbildungs- und Förderentschädigungssätze auf Transfers ab der Transferperiode 2017.

Bei der erstmaligen Einführung dieses neuen Systems hat es im ÖFB Regulativ keine explizite Regelung für die Ausbildungs- und Förderungsentschädigungen bei befristeten Verträgen (=Leihverträge) betreffend Fußballakademien und LAZ gegeben. Es wurde lediglich normiert, dass das Rucksackprinzip Gültigkeit hat und einem erwerbenden Verein diese zusätzlichen Ausbildungs- und Förderungsentschädigungen für LAZ und Akademie bei einem nachfolgenden Transfer wieder ersetzt werden. Diese planwidrige Lücke des Regulativs hat der ÖFB im ab 2018 gültigen Regulativ wieder geschlossen und für befristete Freigaben eine explizite Regelung getroffen. Lediglich für das Jahr 2017 fehlte eine explizite Regelung und betrafen die beim steirischen Fußballverband anhängigen Fälle solche Sachverhalte. Da es in dieser Bestimmung 2017 eben keine Ausnahmefälle für befristete Freigaben gab, hat der NÖFV entsprechend den Regelungen des Regulativs auch bei befristeten Übertreten die Ausbildungs- und Förderungsentschädigung vorgeschrieben. Der steirische Fußballverband vertrat die Ansicht, dass diese Regelungen bei befristeten Verträgen nicht Gültigkeit haben und daher im Fall einer bloßen befristeten Freigabe diese Beträge nicht fällig werden. Da bei Nachfolgetransfers ohnedies die volle Ausbildungsentschädigungssumme sowohl an den abgebenden Verein, als auch an die Träger des LAZ und den Akademien zu zahlen ist, entstand für den NÖFV kein wirtschaftlicher Nachteil, sodass von einem weiteren Instanzenzug abgesehen werden konnte.

Es ist daher absolut unrichtig, dass der NÖFV überhöhte Vorschreibungen gemacht hat und sind derartige Aussagen des Vorsitzenden der VdF als unseriös abzuqualifizieren. Im Hinblick darauf, dass die Kosten für den Betrieb der LAZ, die vom NÖFV getragen werden, ein vielfaches höher sind, als der Rückfluss durch die Ausbildungs- und Förderungsentschädigungen im Fall von Transfers von besser ausgebildeten Spielern meist an Vereine höherer Spielklasse, kann in keinster Weise von einer Abzocke gesprochen werden, sondern muss eine derartige Unterstellung aufs Schärfste zurückgewiesen werden. Dass der Vorsitzende der Spielergewerkschaft offensichtlich das System nicht kennt, ist dadurch belegt, dass er verneint, der NÖFV würde für jeden LAZ Abgänger diese Ausbildungsentschädigung verlangen. Tatsächlich handelt es sich hierbei um einen Teil der im Regulativ festgelegten Transferentschädigung, der lediglich bei einem Vereinswechsel zu Tragen kommt.

Von der Kritik nicht zu verschonen ist auch der Verfasser des Kommentars „Im Mikrokosmos“, zumal der Verfasser offensichtlich ohne zu recherchieren die völlig unrichtigen Ausführungen der VdF als Basis für den Kommentar heranzog. Es kann nach Meinung des NÖFV schon erwartet werden, dass einem derartigen Kommentar ein Mindestmaß an Recherche vorangeht. Der Vorwurf, der NÖFV würde unberechtigter Weise erhöhte Ausbildungssätze verrechnen und seine Macht missbrauchen, stellt einen inakzeptablen Vorwurf dar, welche die Grenzen des journalistischen Spielraumes sprengt.

Als Konsequenz erwartet sich der NÖFV, dass der Verfasser sich mit diesem in Verbindung setzt und nach ordnungsgemäßer Recherche entsprechende Richtigstellungen veröffentlicht.

Quelle:
Presseaussendung NÖFV



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