Gegendarstellung:

18.07.2016

schiedsgericht
Wir haben am 12.02.2016 auf der unter http://www.fanreport.com/ erreichbaren Website in einem Artikel mit der Überschrift „Ritzing gewinnt Rechtschreit“ (gemeint wohl: Rechtsstreit) über ein vom Fußballspieler Horst Freiberger eingeleitetes arbeitsgerichtliches Verfahren berichtet. Dazu haben wir folgende Behauptungen verbreitet:

Horst Freiberger hatte den SC Ritzing im vergangenen Jahr auf ausstehende Zahlungen geklagt […]. Am Arbeitsgericht Wien wurde nun allerdings dem SC Ritzing Recht gegeben. Das Arbeitsgericht Wien wies die […] Klage über angeblich ausstehende Spielergehälter in seiner Tagsatzung vom 12.02.2016 vollinhaltlich ab. Das Gericht sah es nach der Beweisaufnahme als erwiesen an, dass die Klagsgrundlage fehlte. Horst FREIBERGER […] wurde vom Arbeitsgericht Wien zu einem Kostenersatz in der Höhe von ca. EUR 24.000,00 verurteilt. Dazu zitierten wir die Aussage des Obmanns
des Sportclubs Ritzing, wonach die „Gerechtigkeit […] am Ende gesiegt“ habe.


Die Behauptungen sind in folgenden Punkten unwahr:

- Das in Rede stehende arbeitsgerichtliche Verfahren bezieht sich zwar auf die Tätigkeit von Horst Freiberger als Fußballspieler beim Sportclub Ritzing; die Klage von Horst Freiberger wurde aber nicht gegen den Sportclub Ritzing eingebracht, sondern gegen die INTREPID GesmbH.

- Das Gericht hat über die Klage nicht inhaltlich entschieden, sondern lediglich mit – nicht rechtskräftigem – Beschluss ausgesprochen, dass Horst Freiberger vor der Anrufung des Gerichtes eine Schlichtungseinrichtung mit dieser Sache zu befassen habe.
Paul Reiter
Paul Reiter - Administrator
paul.reiter@fanreport.at

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