Wir haben am 12.02.2016 auf der unter http://www.fanreport.com/ erreichbaren
Website in einem Artikel mit der Überschrift „Ritzing gewinnt Rechtschreit“ (gemeint
wohl: Rechtsstreit) über ein vom Fußballspieler Horst Freiberger eingeleitetes arbeitsgerichtliches
Verfahren berichtet. Dazu haben wir folgende Behauptungen verbreitet:
Horst Freiberger hatte den SC Ritzing im vergangenen Jahr auf ausstehende Zahlungen geklagt […]. Am Arbeitsgericht Wien wurde nun allerdings dem SC Ritzing Recht gegeben. Das Arbeitsgericht Wien wies die […] Klage über angeblich ausstehende Spielergehälter in seiner Tagsatzung vom 12.02.2016 vollinhaltlich ab. Das Gericht sah es nach der Beweisaufnahme als erwiesen an, dass die Klagsgrundlage fehlte. Horst FREIBERGER […] wurde vom Arbeitsgericht Wien zu einem Kostenersatz in der Höhe von ca. EUR 24.000,00 verurteilt. Dazu zitierten wir die Aussage des Obmanns
des Sportclubs Ritzing, wonach die „Gerechtigkeit […] am Ende gesiegt“ habe.
Die Behauptungen sind in folgenden Punkten unwahr:
- Das in Rede stehende arbeitsgerichtliche Verfahren bezieht sich zwar auf die Tätigkeit von Horst Freiberger als Fußballspieler beim Sportclub Ritzing; die Klage von Horst Freiberger wurde aber nicht gegen den Sportclub Ritzing eingebracht, sondern gegen die INTREPID GesmbH.
- Das Gericht hat über die Klage nicht inhaltlich entschieden, sondern lediglich mit – nicht rechtskräftigem – Beschluss ausgesprochen, dass Horst Freiberger vor der Anrufung des Gerichtes eine Schlichtungseinrichtung mit dieser Sache zu befassen habe.
Horst Freiberger hatte den SC Ritzing im vergangenen Jahr auf ausstehende Zahlungen geklagt […]. Am Arbeitsgericht Wien wurde nun allerdings dem SC Ritzing Recht gegeben. Das Arbeitsgericht Wien wies die […] Klage über angeblich ausstehende Spielergehälter in seiner Tagsatzung vom 12.02.2016 vollinhaltlich ab. Das Gericht sah es nach der Beweisaufnahme als erwiesen an, dass die Klagsgrundlage fehlte. Horst FREIBERGER […] wurde vom Arbeitsgericht Wien zu einem Kostenersatz in der Höhe von ca. EUR 24.000,00 verurteilt. Dazu zitierten wir die Aussage des Obmanns
des Sportclubs Ritzing, wonach die „Gerechtigkeit […] am Ende gesiegt“ habe.
Die Behauptungen sind in folgenden Punkten unwahr:
- Das in Rede stehende arbeitsgerichtliche Verfahren bezieht sich zwar auf die Tätigkeit von Horst Freiberger als Fußballspieler beim Sportclub Ritzing; die Klage von Horst Freiberger wurde aber nicht gegen den Sportclub Ritzing eingebracht, sondern gegen die INTREPID GesmbH.
- Das Gericht hat über die Klage nicht inhaltlich entschieden, sondern lediglich mit – nicht rechtskräftigem – Beschluss ausgesprochen, dass Horst Freiberger vor der Anrufung des Gerichtes eine Schlichtungseinrichtung mit dieser Sache zu befassen habe.