Neuer Kollektivvertrag für Fußballer

16.04.2018

Christian Ebenbauer_Bundesliga Vorstand Fotocredit: Foto by Hofer
Die Bundesliga und Vereinigung der Fußballer einigen sich auf neuen Kollektivvertrag.
11teamsports Beat The ColdDie Österreichische Fußball-Bundesliga und die Vereinigung der Fußballer haben in den vergangenen Monaten konstruktive Gespräche geführt, um gemeinsam die bestmöglichen arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Bundesliga-Bewerbe zu schaffen. Das Ergebnis ist ein neuer und - auf Basis des bisher geltenden -  überarbeiteter Kollektivvertrag, der mit 01. Juli 2018 nach dem formellen Beschluss in der Bundesliga-Hauptversammlung in Kraft treten soll. Gültig ist er sowohl für die höchste als auch die zweithöchste Spielklasse, wobei er einige Änderungen für Klubs und Spieler mit sich bringen.

- Um der neuen Struktur der 2. Liga, in der ein reiner Profibetrieb nicht mehr zwingend notwendig ist, gerecht zu werden, wurde die Möglichkeit zur Teilzeitarbeit bei entsprechender Aliquotierung des Mindestlohns genau geregelt.
- Der Mindestlohn für Vollzeitprofis wird ab 01.07.2018 auf 1.300 Euro brutto angehoben und steigt in weiterer Folge auf 1.500 Euro brutto (01.07.2019) und 1.550 Euro brutto (01.07.2020).
- Die Rahmenbedingungen für Optionen in Spielerverträgen wurden im Sinne der höchstmöglichen Rechtssicherheit einvernehmlich zwischen Bundesliga und VdF festgelegt. So darf beispielsweise ein Vertrag zukünftig per Option um maximal eine Saison verlängert werden.
- Darüber hinaus wurde noch eine Vielzahl an weiteren geringfügigeren Adaptierungen bzw. Konkretisierungen im Hinblick auf die Anpassung an die Praxis bzw. Notwendigkeiten, die der Profifußball mit sich bringt, vorgenommen.

STIMMEN

Bundesliga-Vorstand Christian Ebenbauer: „Wir freuen uns über das Ergebnis. Die neuen Regelungen sind nah an der Praxis und bieten klare Rahmenbedingungen für Klubs und Spieler. Im Namen der Bundesliga darf ich mich für das konstruktive Klima im Laufe der Verhandlungen bedanken. Dies ist bei Verhandlungen zwischen Vertretern von Arbeitgebern und Arbeitnehmern nicht selbstverständlich, wie man an Beispielen aus anderen Branchen sieht. Im Fußball haben wir hier einen sehr lösungsorientierten Zugang und darauf können wir ebenso stolz sein wie auf den neuen Kollektivvertrag.“

VdF-Vorsitzender Gernot Zirngast: „Zum 10-jährigen Jubiläum des Kollektivvertrages für den Fußballsport ist mit diesem Abschluss ein wichtiger Schritt gelungen, der für ein hohes Maß an Rechtssicherheit auf beiden Seiten sorgt. Die Umsetzung der Ligareform zur neuen Saison stellte beide Verhandlungspartner vor schwierige Aufgaben, die jedoch in stets konstruktiven und respektvollen Gesprächen gelöst werden konnten. Dieses Verhandlungsergebnis zeigt die Vorreiterrolle auf, die der Fußball-Kollektivvertrag im österreichischen Sport einnimmt. Nur aufgrund der Sozialpartnerschaft können die speziellen Aspekte des Sports für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen geregelt werden.“
 
Lukas Mitmasser
Lukas Mitmasser - Administrator
lukas.mitmasser@gmx.at

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