Er klärt zu folgenden Fragen auf:
Was darf ein Amateurfußballer mit seinem Nebenjob Fußball verdienen?
Hier dient der Betrag von 540 € ,- pro Monat als wichtiger Eckpfeiler. Dieser gilt allerdings nur für erbrachte Aufwände, wie etwa Trainingsfahrten, Trainingsanwesenheit oder die Beteiligung an Spielen. Punkteprämie sind in dieser Pauschale nicht enthalten, diese müssen vom Verein extra versteuert werden.
Bis zu 540 € ,- können Spieler als Aufwandsentschädigung ohne Abgaben erhalten, wenn sie neben dem Fußball einer anderen Haupttätigkeit nachgehen, was auch für den Studentenberuf gilt, nicht allerdings für arbeitslos gemeldete Fußballer.
Alles was über den genannten Betrag hinausgeht muss zum Hauptjob steuerlich hinzugerechnet werden, wobei es natürlich wiederum ein “Hintertürchen” über die Anmeldung einer geringfügigen Beschäftigung in Höhe von bis zu 370 € ,- pro Monat gibt. “Ein Spieler kann also annähernd 1.000 € ,- auf dem “regulären” Weg erhalten”, stellt Zirngast klar und weist im selben Atemzug auf einen verwirrenden Aspekt hin: “In Oberösterreich beispielsweise zählt auch die Punkteprämie als Aufwand und wird somit zum Aufwand hinzugerechnet, da sind die Auslegungen unterschiedlich.”
Pauschalvereinbarungen oder punktebezogenen Auszahlungen?
“Ich würde allen Vereinen empfehlen ein System ohne Punkteprämien einzuführen, dafür mit fix abgeklärten pauschalen Vereinbarungen für Entschädigungen”, erklärt Zirngast, der vor allem in der leichteren saisonalen Planbarkeit die Vorteile dieses Modells, auch oder gerade vor allem für die Vereine sieht. Für das Training sowie für Matcheinsätze soll es dementsprechende Entschädigungen geben, für das Erringen eines Sieges selbst hingegen nichts. “Hinter dem Modell mit den Punkteprämien steht der Irrglaube, dass sich die Spieler mehr anstrengen, wenn sie pro Punkt bezahlt werden, sobald ein Kicker auf dem Platz steht, will er aber sowieso gewinnen”, gibt Zirngast zu bedenken.
Nicht nur im Profifußball sind Punkteprämien bei einigen Vereinen längst passé, in England oder Italien hat sich ein Modell ohne jegliche Punkte- aber dafür Erfolgsprämien zu Saisonschluss, von den Profi- bis in die Amateurliegen etabliert.
Hat jeder Fußballer Anspruch auf Entschädigung?
“NEIN”, kann Gernot Zirngast auf diese Frage eine klare Antwort geben. Als Fußballer hat man nur dann ein Anrecht auf eine finanzielle Vergütung seiner sportlichen Dienste, wenn es mit dem jeweiligen Verein dementsprechende schriftliche oder mündliche Vereinbarungen gibt.
Fahrten mit dem Privat-PKW zum Auswärtsspiel, Trainingsleistungen oder der Matcheinsatz müssen somit vom Verein, wenn keine Vereinbarungen vorliegen, nicht entschädigt werden.
“Gestanzt” - muss der Verein weiterbezahlen?
Hier ist es wichtig zwischen den Begriffen Aufwandsentschädigung und Fixum zu unterscheiden. Ist mit einem Spieler ein Fixbetrag vereinbart worden, so muss dieser auch im Falle einer eventuellen Nichtberücksichtigung bezahlt werden. Anders verhält sich das im Falle eines als Aufwandsentschädigung titulierten Geldflusses - “wo kein Aufwand ist, da kann es auch keine Entschädigung dafür geben”, stellt Zirngast somit einen wichtigen Punkt klar, der Spieler hat somit kein Anrecht auf die Geltendmachung seiner ursprünglich ausgefeilschten Ansprüche.
Damit es zu Streitigkeiten rund um das Thema “Was darf ich verdienen” erst gar nicht kommt, helfen schriftliche Vereinbarungen (=Verträge), die garantieren sollen, dass beide Seiten die selben Dinge meinen und auch ausmachen.
Dazu mehr allerdings erst im 3. Teil der Serie in Partnerschaft mit der Vereinigung der Fußballer - nur soviel: “Verträge sind zum Vertragen da....”