Das Komitee für Cup - Bewerbe hat am heutigen Montag das anhängige Verbandsstrafverfahren betreffend der Vorkommnisse im Samsung Cup Zweitrundenspiel SV Austria Salzburg gegen SK Puntigamer Sturm Graz am 23. September 2014 in Vöcklabruck durchgeführt.
Nach Sichtung aller Fakten und Anhörung der beteiligten Vereine wurden folgende Sanktionen festgelegt:
SV Austria Salzburg:
- 13.500 € Geldstrafe für Verstöße gegen die Veranstaltungs- sowie Pyrotechnikbestimmungen
- Widerruf der in einem Vorverfahren bedingt ausgesprochenen Geldstrafe von 1.000 €
SK Puntigamer Sturm Graz:
- 10.000 € Geldstrafe für Verstöße gegen die Veranstaltungs- sowie Pyrotechnikbestimmungen
Beide Entscheidungen sind rechtskräftig.
„Derartige Vorfälle haben nichts mit Fußball zu tun und gehören mit allem Nachdruck verurteilt. Bei der Strafbemessung wurden die relevanten Vorfälle im Stadion entsprechend bewertet und gewichtet.", erklärt Robert Sedlacek, Vorsitzender Komitee für Cup - Bewerbe
Quelle: Presseaussendung ÖFB
Sturm Generalmanager Gerhard Goldbrich akzeptierte die Strafe im Namen des Vereins, allerdings nicht ohne dem Veranstalter noch eine Rüge mitzuschicken: „Der SK Puntigamer Sturm Graz akzeptiert das Urteil, da die Vorfälle im Rahmen der Cup-Partie nicht zu tolerieren sind. Dass das Strafausmaß nicht höher angesetzt wurde, ist mit den infrastrukturellen und organisatorischen Mängeln im Rahmen des Spiels zu begründen. Der SK Sturm hat im Vorfeld und auch während der Partie nicht nur mehrmals darauf hingewiesen, sondern auch alles unternommen, um die Situation bestmöglich zu bewältigen. Gewalt hat im Sport nichts verloren, Bedingungen für Gästefans wie jene in Vöcklabruck aber auch nicht.“
Nach Sichtung aller Fakten und Anhörung der beteiligten Vereine wurden folgende Sanktionen festgelegt:
SV Austria Salzburg:
- 13.500 € Geldstrafe für Verstöße gegen die Veranstaltungs- sowie Pyrotechnikbestimmungen
- Widerruf der in einem Vorverfahren bedingt ausgesprochenen Geldstrafe von 1.000 €
SK Puntigamer Sturm Graz:
- 10.000 € Geldstrafe für Verstöße gegen die Veranstaltungs- sowie Pyrotechnikbestimmungen
Beide Entscheidungen sind rechtskräftig.
„Derartige Vorfälle haben nichts mit Fußball zu tun und gehören mit allem Nachdruck verurteilt. Bei der Strafbemessung wurden die relevanten Vorfälle im Stadion entsprechend bewertet und gewichtet.", erklärt Robert Sedlacek, Vorsitzender Komitee für Cup - Bewerbe
Quelle: Presseaussendung ÖFB
Sturm Generalmanager Gerhard Goldbrich akzeptierte die Strafe im Namen des Vereins, allerdings nicht ohne dem Veranstalter noch eine Rüge mitzuschicken: „Der SK Puntigamer Sturm Graz akzeptiert das Urteil, da die Vorfälle im Rahmen der Cup-Partie nicht zu tolerieren sind. Dass das Strafausmaß nicht höher angesetzt wurde, ist mit den infrastrukturellen und organisatorischen Mängeln im Rahmen des Spiels zu begründen. Der SK Sturm hat im Vorfeld und auch während der Partie nicht nur mehrmals darauf hingewiesen, sondern auch alles unternommen, um die Situation bestmöglich zu bewältigen. Gewalt hat im Sport nichts verloren, Bedingungen für Gästefans wie jene in Vöcklabruck aber auch nicht.“