Die neuen Regeln zur Eindämmung der Corona-Pandemie sind ab Montag im Fußball-Unterhaus einzuhalten. Speziell die Zahl der Zuschauer und die Handhabung der Corona-Maßnahmen in der Kantine haben sich geändert.
ZUSCHAUER
- Veranstaltungen in geschlossenen Räumen ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze sind künftig nur mehr mit bis zu 10 (zuletzt waren es 50) Personen zulässig.
- Im Freiluftbereich gilt weiterhin eine Anzahl von 100 Personen als zulässig, wenn keine zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätze angeboten werden.
- Personen, die zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind, sind in diese Höchstzahlen nicht einzurechnen. Dazu gehören auch die Teilnehmer am Wettkampf, also z.B.: Spieler
- Bereits bei einer Anzahl von 250 Zuschauern – bis dato lag die Zahl im Freiluftbereich bei 750 Personen – bedarf es nunmehr einer Bewilligung der örtlich zuständigen Behörde. Die Entscheidungsfrist für die Bewilligung bleibt unverändert bei 4 Wochen.
- Die Bestellung eines COVID-19-Beauftragten sowie die Ausarbeitung eines COVID-19-Präventionskonzeptes ist künftig bei Veranstaltungen mit mehr als 100 Zuschauern im Freiluftbereich (bzw. mehr als 50 Zuschauern in geschlossenen Räumen) vorgesehen.
KANTINE
- Kunden im geschlossenen Raum – sofern sie sich nicht am Verabreichungsplatz befinden – müssen stets einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
- Besuchergruppen dürfen max. 10 Personen (zuzüglich minderjähriger Kinder, für die Aufsichtspflicht besteht) umfassen, sofern die Gruppe nicht aus Personen aus einem gemeinsamen Haushalt besteht.