Grödig verliert Stadionzulassung - Armutszeugnis für den Profifußball

18.02.2015

grödig Fotocredit: Facebookseite Daniel Offenbacher
Quo vadis Profifußball Österreich? Jahr für Jahr bangen Regionalligisten um die Lizenz für die Bundesliga, nun wird mit dem SV Grödig erstmals einem Verein die Stadionzulassung entzogen.
11teamsports Beat The Cold Senat 3: Entzug der Stadionzulassung DAS.GOLDBERG Stadion   

18.02.2015

Der Senat 3 (Stadienausschuss) der Österreichischen Fußball-Bundesliga hat mit heutigem Beschluss dem DAS.GOLDBERG Stadion die Zulassung für Bewerbsspiele der höchsten Spielklasse der Österreichischen Fußball-Bundesliga mit sofortiger Wirkung entzogen. Im Rahmen einer Kommissionierung wurde festgestellt, dass die aktuelle Beschaffenheit des Spielfeldes nicht den Stadionbestimmungen der Österreichischen Fußball-Bundesliga (§ 3 Abs. 4) entspricht.

In weiterer Folge hat der Senat 5 (Lizenzierungsausschuss) der Österreichischen Fußball-Bundesliga auf Grund der zumindest temporären Nichterfüllung eines A-Kriteriums dem SV Scholz Grödig die Frist gesetzt, bis morgen Nachmittag ein Ausweichstadion für das nächste Heimspiel gegen den RZ Pellets WAC am Samstag, den 21.02.2015, bekanntzugeben. Für das Nachtragsspiel gegen den SK Puntigamer Sturm Graz gilt hierbei eine Frist bis Freitagnachmittag.

Senat 3-Vorsitzender Dipl.-Ing. Horst Jäger: "Zu den aktuellen Platzverhältnissen gilt es zu betonen, dass diese, unabhängig von einer grundsätzlichen Bespielbarkeit, nicht den Qualitätsanforderungen an Bewerbsspiele der Österreichischen Fußball-Bundesliga entsprechen. Demgemäß ist die Durchführung eines fairen und geordneten Spielbetriebs im Sinne der Wettbewerbsgleichheit und -sicherheit insbesondere aufgrund der massiven Rasenlücken und der nicht kurzfristig sanierbaren Erdflächen nicht gewährleistet."

Bundesliga-Vorstand Christian Ebenbauer: "Die Sicherung eines fairen Wettbewerbs hat für die Österreichische Fußball-Bundesliga als Bewerbshüter oberste Priorität. Wichtig ist dabei, dass die entsprechenden Rahmenbedingungen am Austragungsort gewährleistet sind und der sportliche Wettbewerb wieder in den Vordergrund rückt."

Der SV Scholz Grödig hat die Möglichkeit, innerhalb von zehn Tagen Protest gegen den Senat 3-Beschluss zu erheben. Darüber hinaus kann der Senat 3 auf Antrag von SV Scholz Grödig jederzeit eine erneute Entscheidung hinsichtlich einer Stadionzulassung treffen, sofern die Erfüllung des A-Kriteriums § 3 Abs. 4 der BL-Stadionbestimmungen festgestellt werden kann.


Martin Löscher
Martin Löscher - Administrator
ml@regionalliga.com

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