MÖGLICHE SANKTIONEN
Der Paragraf 111a der ÖFB-Rechtspflegeordnung (“Verletzung des Fair-Play-Gedankens”) sieht im Falle einer Verurteilung folgende Sanktionsmöglichkeiten vor:
-Ermahnung
-Sperre von 1 bis 12 Pflichtspielen
-Funktionssperre von einem Monat bis einem Jahr
-Geldstrafe von bis zu 15.000 Euro
-Austragung eines oder mehrerer Spiele unter Ausschluss eines Teiles oder der gesamten Öffentlichkeit
-Abzug von Punkten
-Wettbewerbsausschluss
-Zwangsabstieg