Lizenzentscheidungen in zweiter Instanz

15.05.2015

PK Erste Liga Fotocredit: FotobyHofer
Sechs Vereine hatten in erster Instanz keine Bundesligalizenz bekommen, durch den Protest haben jetzt vier Vereine doch einen positiven Bescheid bekommen.
11teamsports Beat The Cold 

Von den sechs Vereinen (Admira Wacker, LASK, Austria Klagenfurt, SC Ritzing, SV Austria Salzburg und First Vienna FC) haben fünf Vereine den Gang vor das Protestkomitee gesucht, nur die Vienna hat aufgrund der sportlich aussichtslosen Lage auf einen Protest verzichten.

Von den fünf Lizenzwerbern haben nun vier die Lizenz in zweiter Instanz erhalten. Bei Admira und LASK war es ohnehin klar, sie mussten lediglich einen Cheftrainer für die kommende Saison benennen, der über die geforderte Trainer-Lizenz verfügt. Selbst wenn hier – zumindest aus Seiten des LASK nur eine Zwischenlösung präsentiert wurde, gab es natürlich den Regeln entsprechend die Lizenz in zweiter Instanz.

Bei Westligatabellenführer war das Ausweichstadion in Schwanenstadt zunächst nicht erstligatauglich, durch zusätzlich Arbeitsstunden haben die Violetten (unter anderem wurde der zu niedrige Kameraturm mittels Holzpaletten auf die nötige Höhe aufgestockt) das Stadion in Schwanenstadt auf Vordermann gebracht, somit gab es in zweiter Instanz die Lizenz. Jetzt müssen die Mozartstädter „nur“ noch den Sechs-Punkte-Vorsprung über die Ziellinie bringen, vier Runden stehen noch auf dem Programm.

Auch der SK Austria Klagenfurt hat die Lizenz nun erhalten, hier wurde ja von den Klagenfurtern eine Bankgarantie des Hauptsponsors Hanseatische Fußball Kontor verlangt, die nun scheinbar nachgeliefert wurde. Die Violetten stehen so gut wie fix in der Relegation, ein Sieg – oder ein Ausrutscher von BW Linz – fehlt der Bender-Elf noch drei Runden vor Schluss.

Nur dem SC Ritzing wurde die Lizenz auch in zweiter Instanz nicht erteilt. Hierzu folgen in kürze weitere Statements.
 
 

Das Protestkomitee der Österreichischen Fußball-Bundesliga unter Vorsitz von RA Dr.Andreas Grundei (weitere Mitglieder: Mag. Kurt Temm, Mag. Walther Wawronek, Univ. Prof. Karollus, Dr. Jank, Dr. Bartosch) hat nach Prüfung und Evaluierung der von den Lizenz- und Protestwerbern aus der Bundesliga FC Admira Wacker Mödling und LASK Linz sowie aus den Regionalligen SC Ritzing, SK Austria Klagenfurt und SV Austria Salzburg fristgerecht eingereichten Unterlagen folgende Lizenzentscheidungen für die Bundesliga-Saison 2015/16 getroffen:

tipico Bundesliga:

FC Admira Wacker Mödling: Lizenz erteilt (Hinweis: die bestehenden finanziellen Auflagen monatliche Liquiditätsberichterstattung und quartalsmäßige Reorganisationsprüferberichterstattung bleiben aufrecht).

Sky Go Erste Liga:

LASK Linz: Lizenz erteilt.

Regionalligen*:

SC Ritzing (Ost): Protest nicht stattgegeben/Lizenz verweigert.

SK Austria Klagenfurt (Mitte): Lizenz erteilt.

SV Austria Salzburg (West): Lizenz erteilt (Ausweichstadion „In der Au“/Schwanenstadt)

*Anmerkungen:

- über etwaige Auflagen wird nach Feststehen des Aufstiegs entschieden.

- von First Vienna FC 1894 (Regionalliga Ost) wurde kein Protest eingebracht.

- Play off-berechtigt (Regionalliga Ost bzw. Regionalliga Mitte) für den Aufstieg in die Sky Go Erste Liga sind der Meister oder Vize-Meister der betreffenden Regionalliga.

RA Dr. Andreas Grundei, Vorsitzender des Protestkomitees: „Vier von fünf Protestwerbern konnten auf Grund der neu eingebrachten Nachweise die für die Lizenzverweigerung erster Instanz maßgeblichen Gründe entkräften, wonach die Lizenz erteilt werden konnte. Bei einem Klub war dies nicht der Fall, weshalb die Lizenzverweigerung aufrecht bleibt.

Bundesliga-Vorstand Reinhard Herovits: „Die Bundesliga trägt als Bewerbshüter die Verantwortung dafür, dass die Lizenzbewerber ein faires Verfahren erhalten. Es ist erfreulich, dass die beiden Bundesliga-Meisterschaften auf sportlichem Weg entschieden werden können. Gleiches gilt für die beiden Regionalligen Mitte und West.

Weiterer Ablauf des Lizenzierungsverfahrens

Mit der Entscheidung des Protestkomitees ist das Verfahren innerhalb der Bundesliga abgeschlossen.

Nach Abschluss des verbandsinternen Verfahrens kann der Lizenzwerber innerhalb von sieben Tagen (folglich bis 22. Mai 2015) Klage beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht, ein Schiedsgericht im Sinne der §§ 577 ff österreichische Zivilprozessordnung (ZPO), einbringen.

Eine eventuell notwendige Entscheidung würde bis zum 29. Mai 2015 (=UEFA-Frist) getroffen.

 

Redaktion  Regionalliga
Redaktion Regionalliga - Administrator
ml@regionalliga.com

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