Senat 5 verkündet Lizenz-Entscheidung

14.05.2020

Senat Fotocredit: bundesliga.at
Der Senat 5 hat 17 Bewerbern die Bundesliga-Lizenz erteilt. Der FC Blau-Weiß Linz wird mit Punkteabzug sanktioniert.
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Der Senat 5 der Österreichischen Fußball-Bundesliga hat nach Prüfung und Evaluierung der von den Lizenz- bzw. Zulassungsbewerbern eingereichten Unterlagen für die Saison 2020/21 17 Bewerbern die Lizenz für die Tipico Bundesliga und 13 Bewerbern die Zulassung für die HPYBET 2. Liga in erster Instanz erteilt.

WSC HOGO Hertha Wels (Regionalliga Mitte) hat mangels sportlicher Aufstiegsmöglichkeit nach dem Beschluss des ÖFB-Präsidiums vom 15.4. die letzte Anforderung nicht mehr erbracht und erhält somit keine Zulassung für die kommende Saison.

Lizenz und Zulassung

Seit der Ligareform wird zwischen Lizenz (gilt für die Tipico Bundesliga) und Zulassung (gilt für die HPYBET 2. Liga) unterschieden. Ein Erhalt der Lizenz berechtigt ebenfalls zur Bewerbsteilnahme an der HPYBET 2. Liga.

Tipico Bundesliga

Lizenz erteilt: FC Red Bull Salzburg, LASK, RZ Pellets WAC, FK Austria Wien, SK Puntigamer Sturm Graz, spusu SKN St. Pölten, SK Rapid Wien, SV Mattersburg, CASHPOINT SCR Altach, FC Flyeralarm Admira, TSV Prolacatal Hartberg, WSG Swarovski Tirol.

HPYBET 2. Liga & Regionalliga

Lizenz erteilt: FC Wacker Innsbruck, SV Guntamatic Ried, SC Austria Lustenau, SK Austria Klagenfurt, Grazer AK 1902.

Zulassung erteilt: KSV 1919, FC Blau Weiß Linz, FC Juniors OÖ, FAC Wien, SKU Ertl Glas Amstetten, FC Liefering, SV Licht-Loidl Lafnitz, SV Horn, SK Vorwärts Steyr, FC Dornbirn 1913.

Zulassung als Amateurteam eines BL-Klubs: Young Violets Austria Wien, SK Rapid Wien II (Regionalliga Ost), SK Sturm Graz Amateure (Regionalliga Mitte).

Keine Zulassung: WSC HOGO Hertha Wels (Regionalliga Mitte)

Sanktionen

FC Blau Weiß Linz: Punkteabzug von 4 Punkten für die nächste Saison + € 10.000 Geldstrafe für einen Fristverzug betr. Jahresabschluss 30.6.19.

Durch die Geschehnisse rund um die COVID-19-Pandemie stand das Lizenz- und Zulassungsverfahren heuer unter besonderen Vorzeichen. Wurden die Anträge noch Anfang März vor Beginn des Lock-Downs eingebracht, zeigte sich bereits Mitte März, dass die wirtschaftlichen Voraussagen aufgrund der Geschehnisse nicht halten werden. Analog zum Vorgehen der UEFA auf europäischer Ebene wurde deshalb beschlossen, das Verfahren zeitlich zu erstrecken sowie die meisten finanziellen Kriterien auszusetzen.

Raphael Landthaler, Bundesliga-Vorstand: „Wir stehen im engen Austausch mit den Klubs und wissen über deren aktuelle finanzielle Lage Bescheid. Die gestern beschlossenen Spiele ohne Publikum stellen einen gewissen Notbetrieb dar und sind nicht die Lösung der wirtschaftlichen Herausforderungen. Eine rasche Unterstützung durch entsprechende Hilfsfonds ist jedenfalls notwendig.“

Thomas Hofer-Zeni, Vorsitzender Senat 5: „Um die ungewisse Situation laufend beobachten zu können, wurde allen Klubs aufgetragen, bis Herbst 2020 überarbeitete zukunftsbezogene Finanzinformationen abzugeben.“

Weiterer Ablauf

  • Protestfrist: Freitag, 22. Mai 2020
  • Entscheidung Protestkomitee (2. Instanz): bis Freitag, 29. Mai 2020
  • Einreichung der Klage beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht:  Innerhalb von acht Tagen nach Zustellung Protestkomitee-Bescheid
  • Entscheidung Ständiges Neutrales Schiedsgericht bzw. Meldung an UEFA:  Bis spätestens Ende Juni 2020.
Johannes Posani
Johannes Posani - Administrator
johannes.posani@fanreport.at

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