Kindertraining: Das sind die Regeln

15.03.2021

Nachwuchsfußball kinder eugendorf Fotocredit: Red Bull GEPA
Ab sofort dürfen die Nachwuchskicker wieder auf den Fußballplatz zurückkehren – dabei aber besondere Vorgaben einhalten.
11teamsports Beat The Cold
Nachwuchsfußballer bis zum 18. Lebensjahr dürfen mit 15. März wieder das Training aufnehmen.

Diese Regeln sind zu beachten:

  • Trainingsgruppen dürfen zu Größen von max. 10 Kindern und Jugendlichen gebildet werden.  Diese Gruppen dürfen von bis zu zwei volljährigen TrainerInnen oder BetreuerInnen betreut werden.
  • Bei der Sportausübung ist, wie beim Betreten der Sportstätte, ein Mindestabstand von 2 Metern einzuhalten. Bei der Sportausübung darf dieser Mindestabstand kurzfristig unterschritten werden.
  • Aber die Ausübung von Fußballsport im Wettkampfformat ist unzulässig.
  • Die Möglichkeit des Trainings im Kinder- und Jugendbereich in der beschriebenen Form gilt nur für den Freiluftbereich, nicht jedoch in geschlossenen Räumen (zB. einer Sporthalle udgl.).
  • An einer Sportstätte dürfen mehrere Gruppeneinheiten gleichzeitig stattfinden, sofern die Höchstzahl von 10 Spielern und 2 Trainern/Betreuern pro Gruppe nicht überschritten wird und durch organisatorische Maßnahmen, wie etwa durch räumliche oder bauliche Trennung oder zeitliche Staffelung, eine Durchmischung der Personengruppen ausgeschlossen werden kann und das Infektionsrisiko minimiert wird.
  • Für TrainerInnen und BetreuerInnen gilt, dass sie sich spätestens einmal alle sieben Tage testen lassen müssen. Dies ist mittels Antigen-Test oder PCR – Test auch an den öffentlich befugten Stellen (Teststraße, Apotheke) möglich. Liegt dieser Nachweis der negativen Testung nicht vor haben TrainerInnen und BetreuerInnen auch während der Trainingseinheit eine Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP2 (FFP2-Maske) ohne Ausatemventil oder eine äquivalente bzw. einem höheren Standard entsprechende Maske zu tragen.
  • Um die Möglichkeit des Gruppentrainings in Anspruch nehmen zu können, ist die Ausarbeitung eines Präventionskonzepts notwendig.
  • Außerdem gilt eine Registrierungspflicht für sämtliche Personen, die sich länger als 15 Minuten  auf der Sportstätte aufhalten. Von diesen ist der Vor- und Nachname sowie eine Telefonnummer oder eine E-Mail-Adresse zu erheben. Außerdem sind Datum und Uhrzeit der Trainingseinheit zu erfassen.

Ausnahmefall Vorarlberg

  • In Vorarlberg ist das Gruppentraining im Nachwuchsbereich jedoch sowohl in geschlossenen Räumen als auch im Freien zulässig. Die Gruppengröße darf in geschlossenen Räumlichkeiten (z.B Sporthallen udgl.) 10 Personen, zuzüglich zwei volljähriger Betreuungspersonen nicht überschreiten.
  • Bei der Durchführung von Trainingseinheiten in geschlossenen Räumlichkeiten besteht eine Testpflicht für alle Kinder und Jugendlichen, sowie der TrainerInnen und BetreuerInnen.
  • Im Freien darf die Gruppengröße max. 20 Personen, zuzüglich drei volljähriger Betreuungspersonen betragen. Bei Durchführung eines Trainingsbetriebes im Freien besteht keinerlei Testpflicht.
  • Von den Vereinen ist ein Präventionskonzept zu erstellen und eine Erhebung von Kontaktdaten, bei Personen, welche sich länger als 15 min auf der Sportstätte aufhalten, durchzuführen
Johannes Posani
Johannes Posani - Administrator
johannes.posani@fanreport.at

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