"Im Kollektivvertrag zwischen der VdF, einer Fachgruppe der younion _ Die Daseinsgewerkschaft und der Bundesliga ist im §9 b.) als Pflichten der Vereine aber folgendes verankert: Jedem einzelnen Spieler adäquate Bedingungen zur Erhaltung und Förderung ihrer sportlichen Leistungsfähigkeit zu bieten, insbesondere dem Spieler die seiner Leistungsstufe entsprechenden Möglichkeiten des Trainings und der Wettkampfvorbereitung zur Verfügung zu stellen; Spieler haben während der Vertragslaufzeit das Recht auf Teilnahme am Mannschaftstraining", lautet der Auszug aus dem Kollektivvertrag, wonach sich ergibt, dass "Spieler, die also vom Mannschaftstraining ausgeschlossen werden, dieses Recht unmittelbar per Einstweiliger Verfügung gerichtlich erwirken können."
"MAGATH-METHODE NICHT ZULÄSSIG"
In der Aussendung der VdF findet sich auch ein Seitenhieb gegen Global Sports Director Felix Magath: "Die Magath-Methode, Spieler durch Trainingsverbot zu einer Vertragsauflösung zu bringen, ist in Österreich durch unseren Kollektivvertrag nicht zulässig. Wir laden Herrn Magath und seine Mitarbeiter gerne zu einer Schulung über die rechtlichen Grundlagen des heimischen Fußballs ein", so VdF-Sekretär Gernot Baumgartner.
Quelle: PA VdF