Der konkrete Beschluss lautet wie folgt:
"Im Spieljahr 2020/21 dürfen pro Spiel bis zu fünf Spieler in der regulären Spielzeit ausgewechselt werden, wobei jedem Verein maximal drei Auswechsel-Gelegenheiten zur Verfügung stehen. Bei gleichzeitiger Vornahme einer Auswechslung durch beide Vereine gilt dies als jeweils eine Auswechslungs-Gelegenheit pro Verein. Für den Fall einer Verlängerung steht den Vereinen eine zusätzliche Auswechslungs-Gelegenheit zu.
Zudem gilt, dass ein nicht ausgeschöpftes Kontingent an Auswechslungen und Auswechslungs-Gelegenheiten während der regulären Spielzeit auf die Verlängerung übertragen wird. Neben den Auswechslungs-Gelegenheiten während der Spielzeit in der regulären Spielzeit bzw. während der Verlängerung, stehen zur Ausschöpfung des Auswechsel-Kontingents jedenfalls die Halbzeitpause sowie im Falle einer Verlängerung die Pause zwischen der regulären Spielzeit und der Verlängerung sowie die Halbzeitpause der Verlängerung zur Verfügung.
Die Verbände können in den Durchführungsbestimmungen festlegen, dass im Falle einer Verlängerung ein zusätzlicher Spielerwechsel (insgesamt dann bis zu vier bzw. im Spieljahr 2020/21 bis zu sechs) zulässig ist."
Im Zuge dessen bereiteten sich der ÖFB sowie die Verbände auch auf das Worst-Case-Szenario, einen coronabedingten Saison-Abbruch, vor. Das Regularium sehe dann laut "§ 13a Abbruch und Wertung von abgebrochenen Meisterschaftsbewerben" wie folgt aus:
"Kann ein Meisterschaftsbewerb (Liga, Gruppe) nicht wie vom Verband festgelegt regulär fortgesetzt werden, entscheidet der jeweils für diesen Meisterschaftsbewerb zuständige Verband über dessen Unterbrechung und spätere Fortsetzung bzw. dessen Abbruch und Wertung sowie über den Auf- und Abstieg.
Hat in dem betreffenden Meisterschaftsbewerb bereits jeder Verein einmal gegen jeden anderen Verein gespielt, soll dieser Meisterschaftsbewerb gewertet und ein Aufstieg in die nächsthöhere Leistungsstufe ermöglicht werden, jedoch kein Verein in die nächstniedrigere Leistungsstufe absteigen müssen.
Gibt es in der nächsthöheren Leistungsstufe keinen Absteiger, darf die Höchstzahl von 16 Vereinen (§ 2) durch die Aufsteiger gemäß Abs 2 für das nächste Spieljahr erhöht werden. Die Zahl der Absteiger ist am Ende dieses Spieljahres entsprechend zu erhöhen, um die von den Verbänden festgesetzte Gruppenstärke wieder zu erreichen. Unabhängig von Abs.1 obliegt die Beschlussfassung über Auf- und Abstieg in und aus der Bundesliga dem Präsidium des ÖFB."