Die Regeln für Mannschaftssport
Für Indoor-Sport gilt die Regel, dass pro Sportler zwanzig Quadratmeter vorhanden sein müssen, die Abstandsregeln müssen eingehalten werden – Ausnahme ist hier der Mannschaftssport. FFP2-Maskenpflicht gibt es zudem überall, außer bei der Sportausübung selbst. Zum Indoor-Sport zählen auch Fitnessstudios.
Grundsätzlich seien alle Sportarten wieder möglich, es gelte nur entsprechende Tests vorzuweisen, so Kogler. Das bedeutet, dass für Indoor-Sport ein negativer Test, ein Impfzertifikat oder eine Genesungsbestätigung vorgewiesen werden muss. Zudem muss man sich registrieren.
Eine Testpflicht gibt es outdoor nur für Kontakt- und Mannschaftssportarten. Breitensport im Freien dürfe bei einer Gruppengröße von bis zu zehn Personen ausgeübt werden.
Zuschauer wieder erlaubt
Erlaubt sind auch Zuschauer, allerdings dürfen maximal 50 Prozent der Sitzplätze belegt sein. Indoor wird eine Obergrenze von 1.500 Personen vorgeschrieben, outdoor 3.000 – unabhängig von der Stadiongröße. Zutritt erhalten Personen, die geimpft, getestet oder genesen sind. Für Zuschauer wird es neben Zutrittstests auch zugewiesene Sitzplätze, eine FFP2-Maskenpflicht und eine Registrierungspflicht geben.
Allerdings werde man weiterhin die Infektionszahlen im Auge behalten und falls notwendig auch wieder Gegenmaßnahmen treffen.