So geht’s im OÖ Unterhaus weiter

13.04.2021

Ball Desinfiszieren Corona Fotocredit: Red Bull GEPA
Der OÖ Fußballverband hat eine Deadline genannt.
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Das Präsidium des OÖ Fußballverbandes hat am Montag in einer Sitzung über das weitere Vorgehen im Unterhaus beraten. Das Ergebnis wurde am Dienstag in einer Aussendung veröffentlicht.

So habe für den OÖ Fußballverband das vollständige Absolvieren der Hinrunde und damit die Voraussetzung für eine Wertung der laufenden Meisterschaft sowie die Durchführung der jeweils verbleibenden sieben Duelle im Transdanubia Landescup und OÖ Ladies Cup Priorität, weshalb auch eine Verlängerung der Saison bis 4. Juli ins Auge gefasst wird. Dafür ist allerdings noch ein formaler Beschluss des ÖFB-Präsidiums Ende April notwendig. Damit seien aber alle Möglichkeiten ausgeschöpft, die im Verantwortungsbereich des OÖFV liegen.

Maßgeblich für die Austragung der Nachtragsspiele aus dem Herbst und eine Wertung ist der Zeitpunkt der Erlaubnis des Gesetzgebers für die Wiederaufnahme des Trainings- und Spielbetriebs. Der spätestmögliche Termin für die Wiederaufnahme des Meisterschaftsbetriebs ist der 13. Juni. Um eine angemessene sechswöchige Vorbereitungszeit gewährleisten zu können, bedarf es somit der Erlaubnis spätestens ab 3. Mai für zumindest einen eingeschränkten Trainingsbetrieb und ab 17. Mai  für Vollkontakttraining und Aufbauspiele.

Diese Beschlüsse wurden getroffen:

  • Es sollen von der vierten Leistungsstufe abwärts nur mehr die ausständigen Spiele der Hinrunde 2020 sowie die verbleibenden Spiele im Transdanubia Landescup und OÖ Ladies Cup 2020/21 zur Austragung kommen. Die Rückrunde 2021 und die Relegation werden ersatzlos abgesagt.
  • Sollte aufgrund der Verordnungen des Gesetzgebers bis zum 3. Mai kein zumindest eingeschränkter Trainingsbetrieb bzw. ab spätestens 17. Mai kein vollständiges Training mit Körperkontakt möglich sein, wird die Meisterschaft 2020/21 in allen Spielklassen, in denen keine Wertung vorgenommen werden konnte, annulliert. Da in zwei Ligen die Hinrunde vollständig absolviert wurde und eine Wertung vorgenommen werden kann, sind gemäß den gültigen Bestimmungen – sofern alle anderen Ligen annulliert werden – der Erst- und Zweitplatzierte der 2. Klasse Nordost sowie der Erstplatzierte der 2. Frauenklasse Nordost zum Aufstieg berechtigt.
  • Die Bestimmung zum verpflichtenden Einsatz von U22-Spielern in der Kampfmannschaft wird mit Beginn der Meisterschaft 2021/22 außer Kraft gesetzt. Stattdessen soll ein Bonussystem mit dem Ziel der Nachwuchsförderung eingeführt werden, das in den nächsten Wochen erarbeitet wird.
  • Das OÖFV-Anreizsystem kommt 2021 nicht auf Basis der vorgesehenen spielbetriebsrelevanten Kriterien zur Ausschüttung, sondern es können alle OÖFV-Mitgliedsvereine um eine Utensilienzuteilung ansuchen. In diesem Topf des OÖ FUSSBALLVERBANDES stehen 200.000 Euro zur Verfügung, die aliquot unter den fristgerecht eingereichten Ansuchen aufgeteilt werden.
  •  Die für 2021 vorgesehene Erhöhung der Schiedsrichtergebühren wird aufgeschoben und soll erst mit Juli 2022 in Kraft treten.
Johannes Posani
Johannes Posani - Administrator
johannes.posani@fanreport.at

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