Hoffnung: Sportplätze dürfen wieder betreten werden

08.02.2021

Platzsperre gesperrt verbot fußballplatz Fotocredit: Pixabay
Jedoch unter strengen Auflagen!
Es ist zumindest ein kleines Licht am Ende des Tunnels, welches Amateurkicker wieder in ihr geliebtes Terrain vordringen lässt: Dem Fußballplatz. Denn die seit heute geltende 4. COVID 19 Schutzmaßnahmenverordnung bringt für den Fußballsport Änderungen mit sich, die wie folgt aussehen:
  • Das Betreten von Sportstätten zum Zwecke der Ausübung des Individualtrainings möglich ist. An diesem Training dürfen nur ein Trainer und höchstens drei erwachsene plus sechs minderjährige Spieler teilnehmen, falls alle Spieler im selben Haushalt leben. Anderenfalls ist ein Individualtraining mit einem Trainer und einem Spieler aus einem fremden Haushalt möglich. 
  • Dabei ist darauf zu achten, dass für jede Person mindestens 20 qm zur Verfügung stehen. Dies ist nur im Freien unter Einhaltung der Abstandsregel von zwei Metern möglich. 
  • Diese Lockerung betrifft aber nur das Individualtraining, das Kleingruppentraining bleibt weiterhing untersagt. 
  • Außerhalb des Spielfeldes wird zudem ab dem 14. Lebensjahr das Tragen einer FFP2-Maske bzw. ab dem 6. Lebensjahr ein Mund-Nasen-Schutz empfohlen.
Weiters schildert der ÖFB, dass die Bundesregierung - vorbehaltlich der epidemiologischen Entwicklung - weitere Lockerungen im Breitensport mit der nächsten Verordnung angekündigt hat. Wir bleiben gespannt.
Lukas Mitmasser
Lukas Mitmasser - Administrator
lukas.mitmasser@gmx.at

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