Seit dem heutigen Dienstag gilt für den Tennengau ein generelles Veranstaltungsverbot bis einschließlich 26. Oktober, darunter fallen auch Sportveranstaltungen und Trainings.
Für den Zeitraum zwischen 14. und 26. Oktober hat der SFV zwei Regelungen erlassen:
1) Ein Tennengauer Verein ist in diesem Zeitraum, sofern keine andere Platzwahl möglich ist, verpflichtet, seine Heimspiele abzusagen.
2) Ein Tennengauer Verein ist in diesem Zeitraum berechtigt, die Teilnahme an einem Auswärtsspiel aufgrund der ihm fehlenden Möglichkeiten des Trainings ohne Zustimmung des Gegners abzusagen.
Abgesagte Spiele werden vom SFV neu terminiert und sollen bei entsprechender Witterung noch heuer nachgetragen werden. Der Verband ersucht um Kooperation zwischen den Vereinen im Sinne des Sports.