Spieler gegen Kopf getreten: Bedingte Haft

21.09.2022

schiedsgericht
Nachdem er einen Gegenspieler im Wiener Unterhaus gegen den Kopf getreten haben soll, erhielt ein 19-jähriger Ex-Kicker eine bedingte Haftstrafe.
11teamsports Beat The Cold
Wüste Szenen hatten sich Anfang April in der 1. Klasse A in Wien zwischen GS United und dem Penzinger SV ereignet. Eine Massenschlägerei mitsamt schwerer Verletzung hatte nun auch ein juristisches Nachspiel. Nachdem der Wiener Fußballverband bereits im Mai ein Urteil gesprochen hatte, kam es nun auch vor Gericht zu einem Urteil, wie der „ORF Wien“ berichtet.

Beim Stand von 2:0 für sein Team kassierte ein 28-jährige Fußballer einen Headbutt vom 19-Jährigen, woraufhin er zurückschlug. Es folgte eine Massenschlägerei, bei der Spieler, Betreuer und Zuschauer beteiligt waren. Der als Zuschauer anwesende jüngere Bruder des 19-Jährigen ging daraufhin ebenso auf den 28-Jährigen los. Bewusstlos getreten haben soll den 28-Jährgen allerdings der 19-Jährige durch einen tritt mit den Fußballschuhen ins Gesicht.

Der Schwerverletzte landete im Spital, wo er temporär in künstlichen Tiefschlaf versetzt wurde. Der 28-Jährige – er ist Justizwachbeamter – erlitt eine schwere Gehirnerschütterung und musste intubiert werden. Weiters trug er Schürfungen im Gesicht und eine geringe motorische Schädigung des Speichennervs davon. Eigenen Angaben zufolge litt er bis Mitte Mai unter starken Schmerzen und bis heute an den Folgen des Vorfalles.

Der 19-Jährige hat dem aktiven Fußball mittlerweile den Rücken gekehrt und bekannte sich vor Gericht schuldig. Bereits im Februar 2020 stand er wegen Körperverletzung vor Gericht und absolvierte daraufhin ein Antigewalttraining. Er habe seinen Gegenspieler nicht absichtlich verletzen wollen, so der 19-Jährige über die Situation, der den Tritt ins Gesicht als Reflex bezeichnete und von Adrenalin sprach.

Er erhielt eine bedingte Haftstrafe von neun Monaten und Bewährungshilfe, zudem muss er erneut zum Antigewalttraining. Das Geständnis, die Provokation des 28-Jährigen und die Anerkennung des Privatbeteiligtenanschlusses in Höhe von 3.410 Euro wurde mildernd gewertet. Das Urteil ist rechtskräftig.

Fanreport Redaktion
Fanreport Redaktion - Chefredakteur

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