Nun hat der ressortzuständige Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) in einer Aussendung klargestellt: "Nach Rücksprache mit dem Krisenstab des Gesundheitsministeriums gebe ich bekannt, dass Sportstätten zur Durchführung notwendiger Sanierungsmaßnahmen, Erhaltungs- und Wartungsarbeiten betreten werden dürfen. Sie sind unter den Ausnahmen subsummiert, die das Maßnahmengesetz vorsieht. Dabei ist zu beachten, dass von den Ausführenden dieser Tätigkeiten ein Mindestabstand von einem Meter einzuhalten ist."
Im Zusammenhang mit dieser Klarstellung ersucht der Bundesminister, alle Personen, die mit diesen Tätigkeiten betraut sind, größtmögliche Vorsicht an den Tag zu legen. "In jedem Fall ist es vorzuziehen, die Arbeiten über einen längeren Zeitraum zu erstrecken und mit weniger Personen das Auslangen zu finden. Es besteht kein Grund zur Eile. Sollte die Gesamtsituation eine Lockerung der Maßnahmen ab 14. April erlauben – was ja noch keineswegs gesichert ist – werden diese Maßnahmen schrittweise aufgehoben. Es darf aus heutiger Sicht als unwahrscheinlich angesehen werden, dass Trainings- und Wettkampfbetrieb, der überwiegend an Sportstätten gebunden ist, in dieser ersten Phase Berücksichtigung findet."