Als Begründung heißt es in einer Aussendung:
In seiner Begründung bestätigte das Protestkomitee die Ansicht des Senates 1 dahingehend, dass für den gegenständlichen Sachverhalt nur die Regelungen des ÖFB anwendbar sind. Diese unterscheiden klar zwischen Spiel- und Einsatzberechtigung. Die Kooperationsbestimmungen ermöglichen, dass ein Kooperationsverein die Spielberechtigung des Stammvereins für den Kooperationsspieler nutzen kann. Die sportliche Integrität ist gewährleistet, da Kooperationsverträge nur zwischen Vereinen unterschiedlicher Leistungsstufen abgeschlossen werden dürfen. Weiters handelt es sich um eine Regelung zur Förderung des tatsächlichen Einsatzes von jungen Spielern, da Kooperationsspieler für die U22 spielberechtigt sein müssen.
Der SC Wiener Neustadt kann nun binnen sieben Tagen Klage beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht einheben.
Die Causa im Überblick:
Was war passiert? Nach der verlorenen Relegation gegen den SKN St. Pölten hat der SC Wiener Neustadt bei der Bundesliga Protest eingelegt. Grund war der Einsatz von David Atanga, der nach dem 2/3-Regulativ der FIFA in der jüngsten Relegation nicht auf dem Platz hätte stehen dürfen.
Den Einspruch Wiener Neustadts hat der Senat 1 der Bundesliga in einem Urteil abgelehnt. Der Verein hat daraufhin Protest gegen diese Entscheidung eingelegt.