Wiener Neustadts Einspruch abgewiesen

11.06.2018

SCWN SKN 2 Fotocredit: Foto by Hofer / Christian Hofer
Der Bundesliga-Senat 1 hat den Einspruch des SC Wiener Neustadt für das Relegationsspiel gegen den SKN St. Pölten abgelehnt. Wiener Neustadt hat gegen die Entscheidung bereits Protest angekündigt.
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Die Relegations-Causa geht in die nächste Runde. Nach der verlorenen Relegation gegen den SKN St. Pölten hat der SC Wiener Neustadt bei der Bundesliga Protest eingelegt. Grund war der Einsatz von David Atanga, der nach dem 2/3-Regulativ der FIFA in der jüngsten Relegation nicht auf dem Platz hätte stehen dürfen.

Daraufhin hat der SKN dem SC Wiener Neustadt die Erlaubnis zur Nutzung der NV Arena als Ausweichstation entzogen. Wiener Neustadt wurde daher von der Bundesliga aufgefordert, ein neues Ausweichstadion zu finden.
 
Am Montagabend hat der Senat 1 der Bundesliga nun in einem Urteil den Einspruch von Wiener Neustadt abgelehnt. Der Verein hat bereits mündlich angekündigt, Protest gegen diese Entscheidung einzulegen.

Hier die Pressemeldung der Bundesliga:

Der Senat 1 der Österreichischen Fußball-Bundesliga hat unter dem Vorsitz von Dr. Norbert Wess das Relegationsrückspiel SKN St. Pölten gegen SC Wiener Neustadt mit 1:1 beglaubigt.

Nach Ansicht des Senat 1 steht die Vorgehensweise des SKN St. Pölten in Einklang mit den einschlägigen Bestimmungen des ÖFB-Regulativs, insbesondere den § 4 und 6, sowie § 2 Abs. 9 & 12 der Bestimmungen über Kooperationsverträge, geregelt in den Meisterschaftsregeln des ÖFB.

Gemäß den verfahrensgegenständlichen Bestimmungen ist zwischen einer Spielberechtigung für den Stammverein und einer Einsatzberechtigung für den Kooperationsverein zu unterscheiden. Die Kooperationsbestimmungen besagen, dass der Abschluss eines Kooperationsvertrages nicht als Übertritt im Sinne des ÖFB-Regulativs gilt, sondern Kooperationsspieler bei ihrem jeweiligen Stammverein aufrecht gemeldet bleiben und sowohl für diesen als auch für den Kooperationsverein einsatzberechtigt sind.

Wenngleich keine direkte Anwendbarkeit der FIFA-Regulative in diesem Zusammenhang gegeben ist, ist der Senat 1 im Übrigen auch der Meinung, dass die gegenständliche Handhabung auch in Einklang mit den internationalen Vorgaben steht.

Der SC Wiener Neustadt hat gegen diesen Beschluss bereits mündlich Protest angemeldet und kann nach Übermittlung des Langbeschlusses innerhalb von zehn Tagen beim Protestkomitee (schriftlichen) Protest erheben.
 
Die Causa im Überblick:

Relegation: War Atanga nicht spielberechtigt?

Wiener Neustadt legt Protest ein 

NV Arena: SKN entzieht Wiener Neustadt Nutzungsrecht 

Wiener Neustadt muss Stadionnachweis erbringen

Johannes Posani
Johannes Posani - Administrator
johannes.posani@fanreport.at

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