Die Fakten sprechen eine klare Sprache!
Tatsache ist, dass das Landesgericht St. Pölten am 4. August eine einstweilige Verfügung erlassen hat, die Tomasz Wisio dazu berechtigt, am Training der Kampfmannschaft des SKN St. Pölten teilzunehmen. Diese Verfügung wurde gestern vor Gericht bestätigt. Diverse Wortmeldungen von Seiten des Vereins möchte die VdF nicht kommentieren, vielmehr festhalten, dass die Causa von SKN St. Pölten schon frühzeitig hätte beendet werden können – im Einvernehmen. An dieser Stelle möchten wir nochmals betonen, dass Wisio selbstverständlich weiterhin bereit ist, einen Vergleich zu schließen und der letzte Vergleichsvorschlag vom Spieler und nicht vom SKN St. Pölten gekommen ist und seitens des SKN St. Pölten nach dem gestrigen Gerichtstermin weitere Vergleichsverhandlungen kategorisch abgelehnt wurden.
Die VdF wurde aktiv, als sich der Spieler und langjährige Mannschaftskapitän Tomasz Wisio benachteiligt gefühlt hat. Unabhängig vom Ausgang der Causa werden dem Spieler als Gewerkschaftsmitglied aus dem Verfahren selbstverständlich keine Kosten erwachsen.
Am 20. Juni erfolgte das Aufforderungsschreiben der VdF, die Versetzung des Spielers in die Amateurmannschaft rückgängig zu machen. Nach der Weigerung des Vereins folgte am 17. Juli ein gerichtlicher Antrag an das Landesgericht St. Pölten. Am 27. Juli wurde der Rechtsstandpunkt des Klägers vom Gericht geteilt, das LG St. Pölten erließ daraufhin die einstweilige Verfügung. Tomasz Wisio fordert lediglich seine vom Kollektivvertrag garantierten Rechte ein, die ihm der Verein vorenthalten hat. Die Fakten sprechen eine klare Sprache, die VdF möchte dem keine weiteren Worte hinzufügen.
Quelle: OTS